IHK Südthüringen fordert Abschaffung der Samstagsregelung – Die sogenannte Samstagsregelung im Thüringer Ladenöffnungsgesetz erlaubt Beschäftigten im Einzelhandel derzeit nur zwei Arbeitssamstage pro Monat. Diese Regelung kritisiert die IHK Südthüringen scharf. Nach ihrer Ansicht ist das weder zeitgemäß noch arbeitsrechtlich notwendig. Der Samstag sei für viele Beschäftigte und Betriebe ein zentraler Arbeitstag, so die Kammer. Die Regelung schränke Wahlfreiheit und Wettbewerbsfähigkeit ein und verschärfe den Fachkräftemangel. Die IHK fordert daher die Landesregierung auf, die Vorschrift zu streichen und das Gesetz zu modernisieren.