Ihr könnt euch hier vom Alltagsstress erholen, Sport machen und die Kinder können hier spielen: Die zahlreichen Grünanlagen und Parks in Hof. Mit Start in den August fallen neue Flächen darunter und für die gelten spezielle Regeln: etwa, dass dort zelten nicht erlaubt ist, die Anpflanzungen nicht gepflückt werden dürfen, Hunde an die Leine müssen und Alkohol verboten ist. Es gibt dabei auch kuriosere Verbote, wie das Absuchen mit einem Metalldetektor – das dürft ihr in den Hofer Grünanlagen auch nicht.
Zu den neuen Zonen zählen ab heute die Freizeitanlage am Bahnhof Neuhof, die seit Dezember eröffnet ist, die Grünanlage am Neubaugebiet Rosenbühl mit dem Kinderspielplatz und die Freizeitsportanlage des Vereins „HofMacher“ hinter dem Ossecker Stadion. Neu ist außerdem eine Hundefreilaufzone an der Schleizer Straße, in der Nähe der Sportanlage an der Saale. Größer ist auch die Hundefreilaufzone am Theresienstein geworden.
Regeln für die Hofer Grünanlagen:
Nicht mit Kraftfahrzeugen fahren oder parken
Keine Beschädigung, Verunreinigung oder Veränderung der Grünanlage
Auf andere Besucherinnen und Besucher sowie Anwohnende Rücksicht nehmen
Abfälle in die Abfallbehälter werfen bzw. im nächsten öffentlichen Abfallbehälter oder zu Hause entsorgen
Keine Pflanzen abpflücken oder ausgraben
Anpflanzungen nicht betreten
Kein Zelten, nächtigen, Aufstellen von Wohnmobilen, Wohnwägen oder ähnlichen Fahrzeugen in nicht ausdrücklich erlaubten Bereichen
Hunde an der Leine führen
Tierkot des eigenen Hundes beseitigen
Notdurft nicht außerhalb von Toilettenanlagen zu verrichten
Auf Kinderspielplätzen und Freizeitanlagen sind Hunde nicht erlaubt
Regelungen für mitgeführte Hunde gelten auch für sonstige mitgeführte Tiere
Alkohol darf in den erlaubten Bereichen nur so konsumiert werden, dass Andere nicht belästigt werden
Slacklinen, also das Balancieren auf zwischen zwei Bäumen gespannten Gurtbändern, ist dem Grunde nach erlaubt. Die Anweisungen der Grünanlagensatzung hierzu sind zu befolgen, damit Dritte und Bäume unbeschadet bleiben.
Drohnenfliegen ist über den öffentlichen Grünanlagen nicht gestattet
Sondieren (Sondeln), also das hobbymäßige Absuchen der Grünanlagenflächen mit Metallsuchgeräten, ist nicht erlaubt
Offene Feuer sind nur auf den gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt
Nutzung der Spielplätze und Freizeitanlagen im Winterhalbjahr von 8:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit und im Sommerhalbjahr von 8:00 bis 22:00 Uhr möglich; Regelung kann bei einigen Anlagen variieren