Im Hauptverfahren um die Kulmbacher Kommunbräu vor der Zivilkammer des Landgerichts Bayreuth ist gestern kein Urteil gefallen. Die ehemalige Kommunbräu-Wirtin, Foteini Batzaka, und die Kommunbräu Genossenschaft haben sich zu dem Gütetermin getroffen, der vergangenen Dezember verschoben worden war. Die Verhandlung hat lange gedauert, länger als bei Güteterminen gewöhnlich und es gab viele interessierte Zuschauer, das kommt bei Zivilverfahren auch nicht oft vor.
Nach einem monatelangen Streit mit etlichen Anzeigen hin und her, teils heftigen Anschuldigungen und sogar Polizeieinsätze hat das Gericht gestern zurück gespult zum Anfang. Es ging um die Frage, aus welchem Grund die Genossen ihrer Pächterin seinerzeit gekündigt hatten, ob Foteini Batzaka die Kaution für die Wirtschaft rechtzeitig geleistet hatte und ob die Kündigung korrekt zugestellt wurde.
Das Gericht hat gestern Zeugen gehört. Weil Foteini Batzakas Anwalt weitere Zeugen laden will, gibt es einen nächsten Termin Ende April, bei dem das Gericht darüber entscheiden will.
Bei dem Gütetermin gestern ging es aber auch um die Frage, ob die beiden Parteien eine gütliche Einigung für möglich halten und einen Vergleich anstreben. Hier gabs gestern die bekannten Standpunkte. Der Anwalt der ehemaligen Kommunbräu-Wirtin sprach von einer Entschädigung in sechsstelliger Höhe, die Rede war von rund 250.000 Euro. Die Genossenschaft will keine Entschädigung bezahlen, wäre aber bereit, eine Bürgschaft von 50.000 Euro zu übernehmen.