Wer ein aufwendiges Kostüm zu Halloween hat, braucht sich keine Gedanken machen, ob das Kostüm erlaubt ist oder nicht. Das Polizeipräsidium Oberfranken teilt mit, dass Masken und eine komplette Vermummung erlaubt sind. Nur bei Polizeikontrollen müssen Kostümierte ihre Masken ablegen. Sollten Waffen zum Kostüm gehören, gibt es aber Grenzen. Polizeibeamtin Nadine Ruf:
Das öffentliche Mitführen sogenannter Anscheinswaffen – das sind Gegenstände, die echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen – sind verboten und können eine Anzeige und ein hohes Bußgeld zu Konsequenz haben.
Das Mitführen einer solchen Waffe ahndet die Polizei mit einem Bußgeld von über 10.000 Euro.