Ein Grundsatzurteil mit Signalwirkung – so bezeichnet die Verbraucherzentrale Sachsen das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe im Streit um Negativzinsen. Konkret ging es um einen Fall bei der Sparkasse Vogtland. Sie hat Negativzinsen auf Konten mit mehr als 5.000 Euro erhoben und den Kunden so einiges an Geld abgeknöpft. Die Verbraucherzentrale ist bis vor den Bundesgerichtshof gezogen und der hat heute entschieden: Bei Sparverträgen und Tagesgeldkonten sind Negativzinsen generell rechtswidrig. Wer die in der Vergangenheit zahlen musste, kann die jetzt zurückfordern. Bei Girokontoverträgen kommt es darauf an, ob die Vereinbarung mit dem Kunden transparent war, was im Fall der Sparkasse Vogtland nicht erfüllt war. Dieses Urteil schafft für kommende Niedrigzinsphasen Rechtssicherheit und stärkt die Rechte von Verbrauchern, so die Verbraucherzentrale Sachsen.