Eine Anzeige nach dem Tierschutzgesetz hat er schon – jetzt erstattet auch die Tierschutzorganisation PETA Anzeige gegen den Mann, der vergangenen Freitag (10.10.) am Holzmarkt in Kulmbach eine Taube getötet hat. In einer Mitteilung schreibt PETA, dass der Täter zur Rechenschaft gezogen werden müsse. Es sei erschreckend, wie skrupellos der Täter die wehrlose Taube tötete. Wer Tiere quäle, schrecke möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten an Menschen zurück, so PETA und beruft sich auf einen Aggressionsforscher der Uni des Saarlandes. Demnach haben geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter vorher bereits Tiere gequält.
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Am Freitag hatte ein 58-jähriger Mann mit einem gezielten Tritt eine Taube getötet, weil sie eine Pommes essen wollte, die ihm heruntergefallen war.
red