Es war ein riesiger Prozess in der Region, der deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt hat: Vor dem Landgericht Bamberg musste sich vergangenes Jahr eine Bande von insgesamt 17 Geldautomatensprengern verantworten. Die Bundesregierung geht jetzt härter gegen Geldautomatensprenger und organisierte Sprengstoffkriminalität vor. Das Kabinett hat einen gemeinsamen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums und des Justizministeriums beschlossen. Demnach müssen Geldautomatensprenger künftig mit einer Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren rechnen. Kommt bei der Explosion auch noch jemand zu Schaden, liegt das Strafmaß zwischen fünf und 15 Jahren Gefängnis. Die Justiz soll solche Taten auch besser verfolgen können. Deshalb dürfen die Behörden künftig zum Beispiel Telefone und andere Kommunikationsmittel abhören. So sollen Täternetzwerke frühzeitig erkannt und zerschlagen werden.
red