„Es ist noch nicht das Ziel, das wir erreichen wollen, die endgültige Verhinderung der Brücken, aber es ist ein Etappenziel für uns und eine deutliche Ohrfeige für den Planungsverband und das Landratsamt“
– sagt Ulrich Scharfenberg von der Hofer Kreisgruppe des Bund Naturschutz. Der hatte bekanntlich Erfolg vor dem Verwaltungsgerichthof in München. Der Bebauungsplan zu den Frankenwaldbrücken liegt damit erstmal auf Eis. Bei einem Termin direkt im Höllental haben die Kläger genauer erläutert, was das jetzt bedeutet und warum das Gericht so entschieden hat. Demnach teilt der Senat in München die Sorgen der Naturschützer und will mit der Eilentscheidung verhindern, dass im Höllental irreparable Schäden entstehen – bevor das Hauptverfahren durch ist. Denn mit dem Bebauungsplan wären durchaus Waldrodungen möglich. Außerdem sieht das Gericht auch formelle Fehler, zum Beispiel bei der Gründung des Planungsverbandes, der für die Planungen der beiden Hängebrücken zuständig ist. Eine Neugründung würde Zeit kosten.
Die Kläger fühlen sich vom Gericht bestätigt, wollen den Verantwortlichen aber auch die Hand reichen, meint Wolfgang Degelmann vom Bund Naturschutz in Hof:
„… nämlich, dass dieses FFH-Gebiet, dass dieses Naturschutzgebiet seinen Wert verliert, dass die Natur am Ende der Verlierer ist, wenn vielleicht der Tourismus gewinnt. Unser Angebot seitens des BN an die Verantwortlichen ist: Lasst uns doch gemeinsam einen Weg finden, ein Tal, eine Brücke oder eine andere touristische Erschließung, wo wir Naturschutz und touristische Belange miteinander in Einklang bringen.“
Das Gericht sieht neben den benannten Fehlern bei der Gründung des zuständigen Planungsverbandes, Mängel in der Planung und Klärungsbedarf bei Daten, die vor sieben bis acht Jahren zu den Frankenwaldbrücken erhoben wurden.
Wie reagiert nun der zuständige Planungsverband des Landkreises Hof darauf? Landrat Oliver Bär gegenüber Radio Euroherz:
„Das Gericht hat insbesondere formale Fragen aufgeworfen. Wir diskutieren und prüfen diese gewissenhaft mit den Gemeinden und klären, welcher zusätzliche Aufwand nach Auffassung des Gerichts betrieben werden muss und welcher Mehrwert und welcher Nutzen dadurch entsteht. Darüber werden wir natürlich auch die Öffentlichkeit informieren.“