Generalproben Bayreuther Festspiele: Hinweise zu den Verkehrsregelungen

06. Juli 2023 , 11:44 Uhr

Straßenverkehrsamt und Polizeipräsidium Oberfranken informieren zum Beginn der Generalproben

BAYREUTH – In Kürze beginnen die Generalproben zu den diesjährigen Bayreuther Festspielen. Die Stadt Bayreuth und das Polizeipräsidium Oberfranken weisen darauf hin, dass mit Beginn der Generalproben am Grünen Hügel am Sonntag, 16. Juli, wieder umfangreiche verkehrsrechtliche Maßnahmen notwendig werden. Hier ein Überblick:

 Die Festspielauffahrt über die Siegfried-Wagner-Allee und die Straße „Festspielhügel“ wird zwei Stunden vor Vorstellungsbeginn bis circa eine Stunde nach Vorstellungsende vollständig für den Verkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Parkplätzen erfolgt ausschließlich über die Tristanstraße beziehungsweise die Tannhäuserstraße (vom Grünen Baum kommend) und die Straße „An der Bürgerreuth“. Besucherinnen und Besuchern, die über die Bundesautobahn A 9 – Ausfahrt Bayreuth-Nord anreisen, wird empfohlen, bereits von der Riedinger Straße kommend am Grünen Baum abzufahren und der Wegweisung zum Festspielhaus zu folgen. An einzelnen Kreuzungen wird der Verkehr im Bedarfsfall durch die Polizei geregelt.

 

Rechtzeitig anreisen und Parkgebühr bereithalten

 

Da erfahrungsgemäß mit einem hohen Verkehrsaufkommen rund um den Festspielhügel zu rechnen ist, wird empfohlen, rechtzeitig vor Beginn der Vorstellung anzureisen und die Parkgebühr möglichst passend bereits bei der Anfahrt bereitzuhalten. Die Parkgebühren in Höhe von neu zehn Euro pauschal pro Tag für die Besucherparkplätze „B“ und „C“ müssen unmittelbar an der Zufahrt zu den Parkplätzen bei den durch die Stadt Bayreuth eingesetzten Parkplatzeinweisern bezahlt werden.

 

Auf Parkplatz „B“ stehen drei mobile Wechselstrom-Ladesäulen mit insgesamt sechs Ladeplätzen für E-Fahrzeuge zur Verfügung. Der Zugang ist über folgende Alternativen möglich:

 

 

Regelungen für Mietwagen und Taxis

Für Schwerbehinderte mit einem amtlichen Schwerbehinderten-Parkausweis werden auf dem Parkplatz „A“ beziehungsweise am 25. Juli auf Parkplatz „B“ gesonderte, kostenfreie Parkplätze ausgewiesen.

Ein Taxistandplatz wird wie in den vergangenen Jahren im Festspielpark an der Tristanstraße eingerichtet.

Als besonderen Service können erstmals in diesem Jahr Mietwagen mit Ausnahmegenehmigung der Stadt Bayreuth sowie Taxis insbesondere mobilitätsbeeinträchtige Fahrgäste mit Anfahrt über die Tannhäuserstraße und die Straße „An der Bürgerreuth“ direkt in den Sperrbereich am Festspielhügel bringen beziehungsweise diese nach der Aufführung dort abholen. Die Abfahrt erfolgt ausschließlich über die Siegfried-Wagner-Allee. Die Regelung wird allerdings am 25. Juli ausgesetzt.

 

Haltverbote beachten

 Insbesondere am Premierentag, 25. Juli, sowie im Bedarfsfall an einzelnen weiteren Tagen gelten in der Gravenreutherstraße, Tristanstraße, Tannhäuserstraße und „An der Bürgerreuth“ umfangreiche Haltverbotsregelungen. Teilweise bestehen diese Haltverbotsregelungen ab 16. Juli für die gesamte Festspielzeit. Sie sind zwingend zu beachten, unberechtigt parkende Fahrzeuge werden durch die Polizei abgeschleppt.

 

Hinweise des Festspielhauses zum Einlass

Die Bayreuther Festspiele weisen weiter darauf hin, dass am Einlass ein Ausweisdokument vorzuzeigen ist sowie Gepäckstücke (größer als DIN A4), Rucksäcke, Sitzkissen und Regenschirme (mit Ausnahme Knirps-Größe) im Festspielhaus aus Sicherheitsgründen nicht gestattet sind. Neben den Garderoben stehen Schließfächer außerhalb des Festspielgebäudes zur Verfügung.

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