Zweimal hatten wir schon Blitzeisgefahr in Bayreuth und der Region. Für die Straßen sind die Räumfahrzeuge vom Stadt- bzw. Kreisbauhof zuständig. Aber was ist mit den Gehwegen? Wer muss die räumen bzw. streuen? Bauhofleiter Bernd Sellheim:
Für Gehsteige ist der Grundstückseigentümer bzw. der Nutzungsberechtigte (also Mieter) zuständig, die zu streuen. Das steht so in der Satzung drin. Und zwar werktags erstmals ab 7 Uhr, sonntags ab 8 Uhr – natürlich auch feiertags. Und bis 20 Uhr ist das so oft zu wiederholen, wie es für die Sicherheit notwendig ist.
Falls Sie zu dieser Zeit nicht zu Hause sind oder sein können, müssten Sie einen Nachbarn beauftragen für Sie mit zu räumen. Denn falls sich jemand wegen eines nicht geräumten Wegs verletzt, riskieren Sie eine Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.
tb