Gartenbesitzer aufgemerkt: das Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg weist darauf hin, dass Gehölzschnittmaßnahmen nur noch bis Ende Februar zulässig sind. Ab dem 1. März bis zum 30. September ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder zu beseitigen. Hintergrund ist der Schutz der Tierwelt. Ganzjährig zulässige Ausnahmen sind das Fällen oder Zurückschneiden von Bäumen oder Form- und Pflegeschnitte. Zusätzlich weist das Klima- und Umweltamt darauf hin, dass in Bamberg für das Fällen oder starke Zurückschneiden von Bäumen mit einem Stammumfang ab 60 Zentimeter eine Genehmigung erforderlich ist.
Anträge können auch digital über www.stadt.bamberg.de gestellt werden.