Ein toter Höckerschwan, der am Ufer der Tongrube gefunden wurde, ist positiv auf das Vogelgrippevirus H5N1 getestet worden. Laut Landratsamt stuft das Friedrich-Löffler-Institut das Verbreitungsrisiko zurzeit als hoch ein. Deshalb gilt nach wie vor die bestehende Allgemeinverfügung für Geflügelhalter. Sie müssen strenge Regeln befolgen, um ihre Tiere vor dem Virus zu schützen. Bürger sollten tote Vögel in der Natur nicht berühren, sondern den Fund an Polizei oder dem Landratsamt melden. Auch Hunde sollten keinen Kontakt zu toten Vögeln haben. Für Wasservögel gilt außerdem ein Fütterungsverbot.