Geflügelhalter in Thierbach im Saale-Orla-Kreis müssen ihre Tiere ab sofort wieder aufstallen. Das Veterinäramt hat für einen Umkreis von einem Kilometer rund um den Geflügelhof Thierbach eine Allgemeinverfügung erlassen. Grund ist die anhaltende Gefahr durch die Geflügelpest, die vor allem über Wildvögel übertragen wird. Geflügel darf nur noch in geschlossenen Ställen oder unter gesicherten Überdachungen gehalten werden, um Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern. Außerdem müssen alle Geflügelhalter ihre Tierhaltung beim Veterinäramt melden, sofern das noch nicht geschehen ist.