Die Geflügelpest ist in diesem Herbst besonders auf dem Vormarsch – sowohl bei Wildvögeln als auch bei Geflügelhaltern. Deswegen weist das Landratsamt Forchheim aktuell auf die sowieso geltenden Bio-Sicherheitsmaßnahmen hin. Spezielle Maßnahmen wie Stallpflicht gibt es im Landkreis Forchheim aber momentan nicht. Der Grund: Es gebe bisher keinen einzigen Fall der Geflügelpest im Raum Forchheim und die Gegend liege auch nicht auf der gängigen Route der Zugvögel. Sie verbreiten das Virus oft.
Das größte Risiko der Einschleppung in Bestände mit gehaltenem Geflügel geht von einem direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln aus.
Deshalb wird vom Veterinäramt Forchheim erneut auf die Wichtigkeit der allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen. Diese sind von allen Geflügelhaltern, auch Hobby-Haltern, einzuhalten:
• Geflügel ist nur an Stellen zu füttern, die für Wildvögel unzugänglich sind.
• Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, und
• Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.
Größere Geflügelhalter müssen grundsätzlich weitergehende Vorgaben zur Biosicherheit erfüllen, aber auch kleine Hobby-Geflügelhaltungen können durch folgende einfache Maßnahmen das Risiko einer Infektion ihrer Tiere verringern:
• Möglichst keine fremden Personen in die Geflügelhaltungen lassen.
• Betreten der Geflügelhaltung ausschließlich mit Kleidung und Schuhen, die nur zur Pflege des eigenen Geflügels genutzt werden. Es sollte vor allem keine Schuhe genutzt werden, mit denen man in Bereichen unterwegs war, in denen sich Wildvögel aufhalten.
• Darauf achten, dass sich keine Schädlinge, z. B. Mäuse im Stall aufhalten.
• Wenn möglich – auf freiwilliger Basis – das Geflügel in einem Stall oder überdachter Voliere halten.
Bei Geflügel zeigt sich die Geflügelpest durch neurologische Störungen, Teilnahmslosigkeit, Schwäche, Atemnot und führt infolge dessen zu zahlreichen Todesfällen.
Um die Lage weiterhin beobachten zu können, bittet das Veterinäramt Forchheim darum, insbesondere folgende Beobachtungen mitzuteilen:
• Ansammlungen verendeter Wildenten, Wildgänse, Schwäne, Möwen oder sonstigen Wassergeflügels.
• Plötzliche schwere Erkrankungen des Geflügels mit mehreren Todesfällen innerhalb kurzer Zeit.
Kontakt Veterinäramt Forchheim: 09191/86-3400 bzw. veterinaeramt@lra-fo.de
Hinweise:
• Tote Wildvögel bitte nicht anfassen!
• Unter Geflügel (im Sinne der Geflügelpestverordnung) fallen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden.
Weitergehende Hintergrundinformationen zur Geflügelpest in Bayern sind auch auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) verfügbar: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm
Im Tiergarten Nürnberg gelten hingegen besondere Schutzmaßnahmen. Die Tiere dort müssen in Ställen und Volieren bleiben.