Gefährliche Drückerkollonnen! Falsche Stadtwerke-Mitarbeiter in Bayreuth

12. März 2024 , 19:46 Uhr

Achtung, es sind falsche Stadtwerke-Mitarbeiter in Bayreuth unterwegs! Die Stadtwerke selbst warnen jetzt:

Derzeit geben sich in Bayreuth Drückerkolonnen als Mitarbeiter der Stadtwerke Bayreuth aus. Sie verschaffen sich so Zutritt zu Wohnungen, um an die Zählernummern zu gelangen, mit denen sie einen Wechsel des Energieanbieters anstoßen können. Die Stadtwerke Bayreuth verurteilen diese dubiose Praxis und betonen, dass sie keine Haustürgeschäfte tätigen. Zudem empfiehlt das Unternehmen, keine Daten preiszugeben und gibt Tipps, wie man sich gegen die Drückerkolonnen wehren kann. 

Es klingelt. Vor der Tür steht ein freundlicher Mann mit Stadtwerke-Logo auf der Brust. Er müsse nur kurz die Zählerstände ablesen oder müsse den Preisanpassungsbrief nochmals prüfen. Außerdem hätte er noch ein günstiges Strom- und Gasangebot dabei. So oder so ähnlich hat sich diese Szene vermutlich häufiger in den vergangenen Tagen in Bayreuth abgespielt. Das Problem dabei: Der Mann war kein Mitarbeiter der Stadtwerke Bayreuth. Und meist kommt es gar nicht darauf an, ob man tatsächlich seine Unterschrift unter einen neuen Energieliefervertrag gesetzt hat.

Michael Schuhmann, Vertriebsleiter der Stadtwerke Bayreuth, kennt die Masche. „Bundesweit agierende Energieanbieter greifen immer wieder auf Dienstleister zurück, die mithilfe von Haustürgeschäften Kunden in einem bestimmten Gebiet akquirieren sollen.“ Laut Schuhmann nutzen die Drückerkolonnen zwei Dinge aus: „Zum einen versuchen sie, mit unserem guten Ruf das Vertrauen der Kunden zu erschleichen und zum anderen wollen sie an die Zählernummern der Leute kommen. Haben sie diese Daten, können sie damit einen Lieferantenwechsel anstoßen – unabhängig davon, ob man etwas unterzeichnet hat.“

Mehrere Fälle aus den vergangenen Tagen sind den Stadtwerken Bayreuth bekannt. „Das sind aber nur jene Kundinnen und Kunden, die misstrauisch geworden sind und uns angerufen haben“, sagt Schuhmann. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen, vermutet der Experte. Er rate allen dazu, skeptisch zu sein und keine Daten preiszugeben. Die Stadtwerke Bayreuth würden grundsätzlich keine Haustürgeschäfte tätigen. „Und unsere Mitarbeiter, die tatsächlich unterwegs sind, beispielsweise um die Zählerstände abzulesen, fragen nur in äußerst seltenen Fällen nach dem Namen und wo sich die Zähler befinden, weil sie sich sehr gut auskennen. Zudem können sich unsere Mitarbeiter durch einen Dienstausweis ausweisen. Sie wissen um Ihre Situation und zeigen Ihnen den Ausweis gerne“, betont Schuhmann. „Lassen Sie sich also nicht unter Druck setzen und fragen Sie kritisch nach dem Namen desjenigen, der vor Ihrer Haustür steht, und nach dem Unternehmen, in dessen Namen die Person tätig ist. In den meisten Fällen wird sich die Person dann schnell aus dem Staub machen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich tatsächlich um einen Mitarbeiter von uns handelt, rufen Sie uns an.“

Doch selbst, wenn es bereits zu spät scheint und einige Zeit nach dem Besuch die Vertragsbestätigung des neuen Energieanbieters im Briefkasten liegt, kann man noch etwas tun. „Auch für Haustürgeschäfte gilt die 14-tägige Widerrufsfrist, innerhalb derer Sie vom Vertrag zurücktreten können, ohne Gründe angeben zu müssen“, betont Michael Schuhmann. Er empfiehlt, den Widerruf als Einschreiben mit Rückschein zu schicken. Die Stadtwerke Bayreuth unterstützen ihre Kunden gerne dabei (0921 600-549). „Melden Sie sich bitte in jedem Fall bei uns, wenn Ihnen etwas seltsam vorkommt. Setzt ein Mitbewerber auf derart fragwürdige Vertriebsmethoden, wehren wir uns auch juristisch und brauchen vor Gericht die Aussage unserer Kunden, um den schwarzen Schafen des Energiemarktes das Handwerk zu legen.“

So es die betroffenen Kunden wünschen, kontaktieren die Stadtwerke bei einem ungewollten Lieferantenwechsel den neuen Energieanbieter und machen ihn auf das rechtlich fragwürdige Verhalten ihres Vertriebsmitarbeiters aufmerksam. „So lässt sich in manchen Fällen der Wechsel noch rückgängig machen, selbst wenn die gesetzliche Widerrufsfrist bereits verstrichen ist“, erklärt Michael Schuhmann.

red

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