Eltern künftiger Erstklässler in Bamberg müssen jetzt aktiv werden: Für das kommende Schuljahr soll der Betreuungsbedarf gemeldet werden. Hintergrund ist der neue Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung, der ab dem kommenden Schuljahr zunächst für Erstklässler gilt. Die Stadt benötigt die Angaben bis spätestens 30. April, auch für die Ferienzeiten. Wichtig: Die Bedarfsmeldung ersetzt noch keine verbindliche Anmeldung für einen Betreuungsplatz. Diese muss zusätzlich bei den jeweiligen Trägern erfolgen. In den nächsten Jahren wird der Anspruch schrittweise auf alle Grundschulkinder ausgeweitet. Mehr Infos gibt’s unter https://www.stadt.bamberg.de/bildungsbuero.