Das Landratsamt Kronach macht drauf aufmerksam, dass Fahrerlaubnisse abgelaufen sind oder bald ablaufen werden. Das betrifft alle, die einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein haben und ab 1953 geboren – aber auch alle, die einen Kartenführerschein haben, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde. Auch das Landratsamt Sonneberg erinnert daran, dass diese Führerscheine bis zum Januar 2026 umgetauscht werden müssen.
Hinweise des Landratsamts Sonneberg:
Ausstellungsjahr Führerschein (Plastikkarte) Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033
Hinweise des Landratsamts Kronach:
• Sollte der Papierführerschein nicht vom Landratsamt Kronach ausgestellt sein, rufen Sie bitte zunächst bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes oder der Stadt an, die den Führerschein damals ausgestellt hat, und bitten um Zusendung einer sog. Karteikartenabschrift an Ihre Adresse, alternativ an das Landratsamt Kronach.
• Anschließend vereinbaren Sie möglichst umgehend einen Termin bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Kronach (Tel.: 09261/678-304), um sicherzustellen, dass der Führerschein möglichst zeitnah ausgestellt werden kann.
• Zum Termin bringen Sie Ihren alten Führerschein, ein biometrisches Lichtbild und Ihren Personalausweis und ggf. die Karteikartenabschrift mit.
• Die Produktion des neuen Führerscheins bei der Bundesdruckerei nimmt einige Zeit in Anspruch. Nutzen Sie die Möglichkeit des Direktversandes, dann wird Ihnen die neue Führerscheinkarte direkt nach Hause zugesandt und Sie brauchen keinen weiteren Termin bei der Führerscheinstelle.
Der neue Führerschein kostet beim Umtausch der Papierführerscheine 26,50 Euro, beim Umtausch eines Kartenführerscheines 27 Euro. Für den Direktversand fallen zusätzlich die entsprechenden Versandgebühren in Höhe von 6,40 Euro an.
Die grauen / rosa Führerscheine der Jahrgänge vor 1953 gelten weiterhin bis zum 19.01.2033.
Der Umtauschzeitraum für die Kartenführerscheine, welche in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, reicht vom 20.01.2025 bis zum 19.01.2026. Auch bei den Kartenführerscheinen gilt: Jahrgänge vor 1953 gelten weiterhin bis zum 19.01.2033.
Falls weitergehende Fragen bestehen, kann man sich im Internet informieren unter www.landkreis-kronach.de (im Suchfeld bitte „Pflichtumtausch“ eingeben) oder telefonisch unter 09261/678-304.