Frankenwaldbrücken: Senat sieht erhebliche Mängel

27. August 2026 , 18:22 Uhr

Die Hofer Kreisgruppe des Bund Naturschutz hat am Nachmittag (27.08.) über die Konsequenzen für die weiteren Planungen der Frankenwaldbrücken aufgeklärt.

Es ist noch nicht das Ziel, das wir erreichen wollen, die endgültige Verhinderung der Brücken, aber es ist ein Etappenziel für uns und eine deutliche Ohrfeige für den Planungsverband und das Landratsamt.

– sagt Ulrich Scharfenberg vom Bund Naturschutz. Der hatte ja jetzt Erfolg vor dem Verwaltungsgerichthof in München. Der Bebauungsplan zu den Frankenwaldbrücken liegt auf Eis. Der Senat in München teile die Sorgen der Naturschützer und wolle mit der Eilentscheidung verhindern, dass im Höllental irreparable Schäden entstehen. Denn mit dem Bebauungsplan wären durchaus Waldrodungen möglich. Außerdem habe der Bebauungsplan erhebliche Mängel. Es wurden wohl Grundstücke überplant, die nicht zum Verbandsgebiet gehören.

Außerdem sieht das Gericht auch formelle Fehler, zum Beispiel bei der Gründung des Planungsverbandes, der für die Planungen der beiden Hängebrücken zuständig ist.

Seit Bekanntwerden der Planungen für die Frankenwaldbrücken im Sommer 2016 begleitet der Bund Naturschutz Hof die Planungen. Von Beginn an haben sie die Wahl des Standorts im Naturschutzgebiet Höllental kritisch eingestuft und die Suche nach alternativen und naturverträglicheren Plätzen für die 1 km lange Fußgänger-Hängebrücke gefordert.

red

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