Mitglieder eines Fitnessstudios im Vogtland haben sich jetzt erfolgreich gegen umstrittene Klauseln in ihrem Vertrag gewehrt: Das Falkensteiner Unternehmen musste gegenüber der Verbraucherzentrale Sachsen eine Unterlassungserklärung abgeben. Insgesamt vier Vertragsklauseln des Fitnessstudios sind rechtswidrig und damit nichtig. Der größte Streitpunkt war die angegebene, sehr lange Vertragslaufzeit von 156 Wochen. Diese Klausel verwendet das Fitnessstudio künftig nicht mehr in neueren Verträgen und darf sich darauf auch nicht berufen, wenn ein Mitglied aussteigen möchte. Auch Klauseln zur automatischen Vertragsverlängerung und zur Form der Kündigung sind nicht rechtens. Ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz im Fitnessbereich, sagt eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Sachsen in Auerbach. Verträge müssten fair und verständlich sein – und dürften nicht durch versteckte Klauseln einseitig zulasten der Kunden wirken.
Wer seinen Vertrag beim Fitnessstudio checken lassen möchte, kann das jederzeit bei der Verbraucherzentrale tun.
Termine unter: 0341 – 696 2929