Die Deutsche Umwelthilfe ist vor Gericht mit einem Eilantrag gescheitert. Sie wollte verhindern, dass in bestimmten Gebieten in Oberfranken Fischotter getötet werden dürfen. Doch das Verwaltungsgericht Bayreuth hat den Antrag jetzt abgelehnt. Der Hintergrund: Die Regierung von Oberfranken hat im Februar 2025 festgelegt, in welchen Regionen auf Antrag Fischotter getötet werden dürfen – zum Beispiel, um Schäden in der Fischerei zu verhindern. Dafür braucht es aber eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde. Die Deutsche Umwelthilfe hatte daraufhin im März Klage eingereicht und im April zusätzlich einen Eilantrag gestellt. Das Gericht meint jedoch: Die Regelung erlaubt noch keine direkte Tötung, sondern gibt nur Rahmenbedingungen vor. Deshalb sei der Eilantrag unzulässig.
tb