In Oberfranken bleibt die umstrittene Regelung zur Fischotter-Entnahme vorerst bestehen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe abgelehnt. Die DUH wollte gegen eine von der Regierung erlassene Allgemeinverfügung vorgehen. Diese erlaubt, dass Fischotter in bestimmten Gebieten unter bestimmten Bedingungen entnommen werden dürfen. Das Verwaltungsgericht sah den Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe als unzulässig an. Die Begründung: Die angegriffene Allgemeinverfügung erlaube nicht unmittelbar die Tötung von Fischottern. Sie benenne lediglich Gebiete, in denen Fischottertötungen beantragt werden können und regele die Höchstzahlen für die betroffenen Landkreise. Die Entscheidung, ob ein Fischotter tatsächlich entnommen werden darf, liegt bei der jeweiligen unteren Naturschutzbehörde. Die DUH könne daher keine Verletzung von Vorschriften des Umweltrechts allein durch diese Allgemeinverfügung geltend machen. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde ist möglich.