Für die einen zerstört er ihre Lebensgrundlage, für die anderen ist er ein schützenswertes Tier. Der Fischotter sorgt in Bayern immer wieder für Diskussionen. In Oberfranken und der Oberpfalz ist der Abschuss der Tiere unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Es sind Gebiete festgelegt, in denen auch nur eine begrenzte Zahl an Fischottern pro Jahr entnommen werden darf. Umweltschützern geht aber auch das zu weit. Sie gehen vor Gericht.
Die Deutsche Umwelthilfe hat beim Verwaltungsgericht Bayreuth Klage gegen die Allgemeinverfügung der oberfränkischen Regierung eingereicht. Sie verstoße gegen das Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht, heißt es. In Oberfranken gilt die Erlaubnis für die Fischotter-Jagd nur für die Landkreise Bayreuth, Hof und Wunsiedel. Zwischen zwei und fünf Entnahmen pro Jahr sind erlaubt. Beim Landratsamt Bayreuth hat noch kein Teichwirt einen Antrag gestellt. Anders sieht die Situation in der Oberpfalz aus. Im Landkreis Tirschenreuth sind pro Jahr fünf Entnahmen erlaubt. Doch schon jetzt sind mehr Anträge für das Jahr 2025 eingegangen.
Die Deutsche Umwelthilfe ist der Meinung: es gibt auch Alternativen, um die Teichwirtschaft und den Fischotter gleichermaßen zu schützen. Das sind zum Beispiel Elektrozäune und Ablenkteiche. Vor allem müssten Bayerns Flüsse aber dringend renaturiert werden.