Die Deutsche Umwelthilfe reicht Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth ein. Es geht um die Jagd von Fischottern in Oberfranken. Seit rund vier Monaten gibt es eine Allgemeinverfügung der Regierung von Oberfranken. Diese erleichtert es, den Fischotter zu jagen. Die Deutsche Umwelthilfe hat dagegen geklagt, ist aber vergangene Woche vor Gericht gescheitert. Die Mainwelle hat berichtet. Wie es heißt, zieht der Verein jetzt vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die Umwelthilfe sieht weiter einen Verstoß gegen das Artenschutzrecht. Der Fischotter ist streng geschützt. Das Gericht sieht dagegen in der Allgemeinverfügung keine unmittelbare Abschusserlaubnis. Sie legt lediglich das Gebiet und die Begrenzung der Fischotterentnahme fest.
red