Die Faschingssaison läuft auf Hochtouren: Das Kreisjugendamt Bamberg unterstützt Kinder- und Jugendgarden bei Auftritten. Kinder dürfen bis 22 Uhr, Jugendliche bis 23 Uhr auftreten, der Aufenthalt ist bis maximal 24 Uhr erlaubt. Voraussetzung: klare Faschingsbezüge, keine jugendgefährdenden Inhalte und Betreuung durch Jugendleiter. Die Veranstaltungen fördern Selbstbewusstsein, soziale Kompetenzen und zeigen die Ergebnisse monatelanger Proben.