Bei der Schmerzensgeldklage im Fall Peggy hat das Oberlandesgericht Bamberg heute (14.8.) ein Urteil gesprochen. Peggys Mutter hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Gericht bestätigt damit das Urteil, das letztes Jahr bereits das Landgericht Hof gesprochen hat:
Es gebe keine Zweifel an der Richtigkeit der damaligen Beweisergebnisse, heißt es zur Begründung. Das Vorgehen des Hofer Landgerichts im vergangenen Jahr weise keine Rechtsfehler auf. Die Schmerzensgeldklage von Peggys Mutter wird damit erneut abgewiesen. Sie hatte 75.000 Euro eingefordert von dem Mann, der vor einigen Jahren behauptet hatte, Peggys Leiche vergraben zu haben. Später hat er diese Aussage aber wieder zurückgenommen. Peggys Mutter könne nicht nachweisen, dass der Mann die Leiche des Mädchens wirklich nach Thüringen verbracht und dort abgelegt habe, begründet das Gericht heute. Das Teilgeständnis von damals sei in einer Drucksituation zustande gekommen. Es sei zum Teil unrichtig gewesen und beinhalte kein Täterwissen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
mz