Er soll seine Tat im Vorfeld genau durchgeplant haben. Das hat das Landgericht Bayreuth unter anderem mittels Chat- und Internetverläufen gesehen, die Richterin sprach von einem „absoluten Vernichtungswillen“: Deshalb hat das Landgericht Leon D. im November zu vierzehneinhalb Jahren Haft wegen Mordes verurteilt. Im Mai 2024 hatte er seine Exfreundin Rebecca in Bindlach im Haus ihrer Eltern umgebracht.
Gegen das Urteil wollte der 20-Jährige vorgehen und hat Revision eingelegt. Damit hat sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in den vergangenen Monaten befasst. Es hat die Revision jetzt als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil aus Bayreuth rechtskräftig.