Wegen Vergewaltigung und des Besitzes von Kinderpornografie hat das Landgericht in Hof jetzt einen ehemaligen Bundeswehrsoldat zu einer Haftstrafe veruteilt. Der 30-Jährige muss sechs Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Damit bleibt das Gericht weit hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück. Sie hatte elfeinhalb Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigung hat dagegen teilweise auf Freispruch plädiert. Die Richter sahen es demnach als erwiesen an, dass der Ex-Soldat eine Frau in der Schweiz schwer vergewaltigt hat. Das hatte der Mann auch zugegeben. Außerdem hatte er gestanden, die Tat gefilmt und später ins Internet gestellt zu haben. Die Vergewaltigung von weiteren Frauen konnte das Gericht dem Angeklagten nicht nachweisen. Dafür wurde er auch wegen des Besitzes von Kinderpornografie und von Munition der Bundeswehr schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
red