Es ist der erste Fall von Vogelgrippe im Landkreis Kulmbach seit fünf Jahren. In dieser Woche kam die Bestätigung, dass ein tot aufgefundener Kormoran das Virus enthielt. Behördliche Maßnahmen seien laut dem Kulmbacher Veterinärsamt deswegen nicht notwendig. Das müsste erst bei einem Fall in einem Geflügelbetrieb eingreifen oder nach einer Prüfung des Landesuntersuchungsamt bei einem Fall bei einem Wildvogel, sagt Dr. Andreas Koller vom Veterinäramt:
Und das Ergebnis dieser Untersuchungen beim Landesuntersuchungsamt könnte zum Beispiel eine Aufstallungspflicht sein. Das gilt aber aktuell bei uns noch nicht. Im Unterschied dazu, wenn die Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand nachgewiesen wird, muss unbedingt zur Eindämmung des Infektionsgeschehens leider der gesamte Bestand getötet werden.
Im Landkreis Kulmbach gibt es über 900 Geflügelhalter mit rund 126.000 Tieren. Einen weiteren Vogelgrippeverdachtsfall gibt es aktuell nicht.