Das BKH Bayreuth hat Stellung genommen zu der Flucht eines 32-jährigen bei einem Freigang vergangenen Freitag. Der Mann ist wegen Körperverletzung verurteilt und über Kulmbach vermutlich weiter Richtung Süden geflohen.
Patienten durchlaufen im Maßregelvollzug Lockerungsmaßnahmen, heißt es vom Bezirkskrankenhaus. Dazu gehörten unter anderem begleiteter Ausgang. Volkmar Blendl, Chefarzt an der Klinik für forensische Psychiatrie am BKH in Bayreuth:
Also wir werden sicherlich nochmal das eine oder andere überprüfen, ob wir was fein justieren können. Aber soweit ich den Fall jetzt kenne und heute beurteile, haben wir uns nichts vorzuwerfen. Ist alles so gelaufen, wie es normalerweise laufen soll.
Das Prozedere zum Freigang folge strengen Verwaltungsvorschriften, die auch im konkreten Fall eingehalten worden seien. Ein Patient habe, sobald er alle therapeutischen Anforderungen erfüllt, ein Recht auf Lockerung. Das ist im Resozialisierungsprozess so vorgesehen. Wenn ein Freigang misslingt, wie in diesem Fall, werde analysiert, nach den Ursachen geforscht und neu bewertet, so der Chefarzt weiter.