Der Fall eines entflohenen Häftlings aus der JVA St- Georgen-Bayreuth hat zu Beginn der Woche für viel Aufsehen gesorgt. Ein 25-Jähriger ist bereits in der Vorwoche aus dem offenen Vollzug abgehauen und am Dienstag (13.5.) wieder selbstständig ins Gefängnis zurückgekommen. Viele fragen sich, warum die Polizei erst eine Woche nach dem Ausbruch eine Öffentlichkeitsfahndung ausgerufen hat.
Die Polizei sagt dazu auf Anfrage: Eine Öffentlichkeitsfahndung sei immer eine Einzelfallentscheidung. Und zum Beispiel abhängig von der Gefährdung, die von einem Gesuchten ausgeht. Grundsätzlich prüfe die Polizei auch immer andere mögliche Maßnahmen. Eine Öffentlichkeitsfahndung sei ein Eingriff in die Grundrechte und deshalb nur mit richterlichem Beschluss möglich. Diesen zu bekommen, brauche in manchen Fällen mehr Zeit. Im Fall des entflohenen Häftlings haben die Behörden die Gefährdung offenbar als gering eingeschätzt. Denn sonst wäre er gar nicht im offenen Vollzug gesessen. Die JVA versichert auch, dass es in den vergangenen Jahren zu keinem anderen Ausbruch in Bayreuth gekommen ist. Warum sich der 25-Jährige der Haft entzogen hat, könne die JVA aus Persönlichkeits- und Datenschutzgrünen nicht sagen.