Einstweilige Verfügung des Nachbarn: auf der Fölschnitzer Kerwa darf heuer nicht so lang gefeiert werden

11. September 2026 , 10:44 Uhr

Auf der Fölschnitzer Kerwa darf heuer nicht so lang gefeiert werden, wie in den vergangenen Jahren. Grund dafür ist eine einstweilige Verfügung eines Nachbarn. Wie die Bayerische Rundschau berichtet, muss die Kerwa deswegen heute Abend (Fr) bereits um 1 Uhr enden, morgen (Sa) um 1 Uhr 30. Die Musik muss an beiden Tagen eine halbe Stunde vor Schluss aus sein. In den vergangenen Jahren wurde immer bis 3 Uhr gefeiert.

Zunächst hatte der Nachbar in einem Beschwerdebrief darauf gepocht, dass die Kerwa um Mitternacht endet. Nachdem er den Bescheid bekommen hat, dass die gemeindliche Genehmigung für die Kerwa bis 3 Uhr gilt, hat er sich an das Verwaltungsgericht gewandt. Das hat den Vergleich vorgeschlagen, über den die Fölschnitzer Ortsburschen und Ortsmadla sehr dankbar sind. Denn ein Ende um Mitternacht wäre ein wirtschaftlicher Totalschaden gewesen, so Manuel Gottschlich gegenüber der Zeitung. Der Sprecher der Ortjugend betont, dass sie gerade zu später Stunde in der Bar den Umsatz machen, den sie benötigen.

Weder die Gemeinde noch die Ortsjugend konnten den Nachbarn erreichen. Die Ortsburschen und Ortsmadla seien aber weiterhin gesprächsbereit, um sicherzustellen, dass die Kerwa in Fölschnitz eine Zukunft hat. Denn sie würden die Zeltkerwa nicht allein für sich ausrichten, sondern wollen mit ihr eine Tradition aufrechterhalten, die für Fölschnitz von besonderer Bedeutung ist, so Gottschlich.

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