Einfachere Testpflicht über Weihnachten: Einrichtungen im Kulmbacher Land gehen unterschiedlich damit um

23. Dezember 2022 , 09:21 Uhr

Über Weihnachten und Neujahr soll die Corona-Testpflicht für Besucher von Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen vereinfacht werden. Laut Gesundheitsministerium gelten vom 23. Dezember bis 9. Januar Tests aus einer dieser Einrichtungen auch in anderen, sofern sie nicht älter als 24 Stunden sind. Das gilt für Tests durch die Einrichtung sowie für Selbsttests vor Ort unter Aufsicht. Damit will man das Personal vor Ort entlasten.
Wir haben nachgefragt. Im Kulmbacher Land gibt es dazu keine einheitliche Regelung, die Träger der Einrichtungen, AWO, BRK, Diakonie und Caritas entscheiden das jeweils selbst. Auch ob sie die Möglichkeit Tests ohne Aufsicht zu machen, akzeptieren. Bisher bringen Besucher meistens ihr Ergebnis vom Testzentrum mit, der Test vor Ort wird in Kulmbach bisher weniger gemacht.
Oliver Hempfling, Chefjurist am Kulmbacher Landratsamt weist darauf hin, dass die Testzentren über Weihnachten verstärkt geöffnet haben – die Zeiten haben wir auf der RP-Webseite nochmal aufgelistet. Einrichtungen, die für die Tests vor Ort Testkits brauchen, können sich welche im Landratsamt abholen; und Hempfling weist darauf hin, dass der beste Schutz die Maske bleibt.

Weihnachten  24./25./26.12.2022: 9:30 – 11:30 Uhr
Silvester  31.12.2022: 9:30 – 11:30 Uhr
Neujahr  01.01.2023: 12:00 – 14:30 Uhr
Heilig Drei König  06.01.2023: 9:30 – 11:30 Uhr
Dazwischen gelten die normalen Öffnungszeiten Montag bis Freitag 15 bis 18 Uhr.

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