E-Scooter gehören inzwischen auch im RadioEINS-Land fest zum Straßenbild. Die Regeln werden von den Fahrern laut Polizei aber immer wieder missachtet. Grundsätzlich darf mit dem E-Scooter auf Radwegen gefahren werden. Wenn keiner vorhanden ist, ist das auch auf der Straße erlaubt. Gehwege sind tabu. Außerdem gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern, zu zweit fahren ist nicht erlaubt, und der Scooter braucht eine gültige Versicherung. Weil E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten, gelten auch beim Alkohol ähnliche Regeln wie beim Autofahren. Alle ausführlichen Regeln zum Nachlesen haben wir auch nochmal auf unserer Homepage verlinkt.
https://www.polizei.bayern.de/verkehr/verkehrsrecht/005161/index.html