E-Scooter gehören inzwischen auch in der Euroherz-Region fest zum Straßenbild. Die Regeln werden von den Fahrern laut Polizei aber immer wieder missachtet. Grundsätzlich darf mit dem E-Scooter auf Radwegen gefahren werden. Wenn keiner vorhanden ist, ist das auch auf der Straße erlaubt. Gehwege sind tabu. Außerdem gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern, zu zweit fahren ist nicht erlaubt, und der Scooter braucht eine gültige Versicherung. Weil E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten, gelten auch beim Alkohol ähnliche Regeln wie beim Autofahren. Alle ausführlichen Regeln zum Nachlesen haben wir hier verlinkt.
Gute Sichtbarkeit und Beleuchtung gehören im Hinblick auf die dunkle Jahreszeit übrigens auch zu den Regeln für E-Scooter.