Drei Abgeordnete, drei Positionen zur Kita-Reform

20. Oktober 2026 , 12:38 Uhr

Bis zu 100 Euro mehr im Monat und Kind – diese mögliche Mehrbelastung sorgt bei Bayreuther Kita-Eltern für Verunsicherung. Hintergrund ist die Reform der staatlichen Kita-Förderung in Bayern. Der bisherige Zuschuss von 100 Euro pro Kindergartenkind fließt künftig nicht mehr in die direkte Entlastung der Eltern, sondern an die Einrichtungen. Damit sollen steigende Personal- und Betriebskosten aufgefangen werden. Ob das ausreicht, um höhere Elternbeiträge zu verhindern, bleibt allerdings offen.

Auf Anfrage von Radio Mainwelle haben sich jetzt die drei Bayreuther Landtagsabgeordneten dazu geäußert. CSU-Abgeordneter Franc Dierl betont, dass kein Fördergeld gestrichen werde und die Reform selbst kein Grund für Beitragserhöhungen sei. Der Freie-Wähler-Abgeordnete Stefan Frühbeißer räumt dagegen ein, dass zusätzliche Belastungen für Eltern nicht ausgeschlossen werden können. Grünen-Abgeordneter Tim Pargent kritisiert die Reform scharf und wirft der Staatsregierung vor, die Kosten auf Familien und Kommunen abzuwälzen.

Eine Petition fordert deshalb, die bisherige Entlastung von 100 Euro für Familien verbindlich zu sichern.

Über die tatsächliche Höhe der Elternbeiträge entscheiden weiterhin die Kita-Träger – eine gesetzliche Preisbremse gibt es nicht.

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Die Statements der Landtagsabgeordneten:

Franc Dierl (CSU)

Müssen Eltern in Bayern damit rechnen, ab 2027 bis zu 100 Euro mehr pro Monat und Kind für die Betreuung zu bezahlen?

Nein, aus der Reform selbst ergeben sich keine automatischen Mehr-kosten für Eltern in Höhe von 100 Euro. Die Mittel, die bisher als Elternbeitragszuschuss flossen, gehen nicht verloren: Sie werden vollständig in den neu geschaffenen, so genannten Qualitätsbonus überführt und gesetzlich abgesichert. Kein Euro fließt aus dem System ab.
Wichtig für die richtige Einordnung ist dabei der Vergleichsmaßstab: Die finanzielle Stärkung hat bereits 2026 begonnen, mit 280 Millionen Euro staatlichen Mitteln zusätzlich, noch vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuordnung. Wer die Wirkung der Reform sachlich bewerten will, muss deshalb das Jahr 2027 mit dem Ausgangsjahr 2025 vergleichen. Bis zum Endausbau 2029 steigt die staatliche Betriebskostenförderung gegenüber 2025 um rund 25 Prozent. Bis 2030 investiert Bayern knapp 3 Milliarden Euro zusätzlich in die Kindertagesbetreuung. Mehr Geld im System ist also kein Grund für Beitragserhöhungen.

Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die bisherigen 100 Euro tatsächlich den Familien zugutekommen und nicht ausschließlich zur Deckung steigender Betriebskosten der Einrichtungen dienen?

Das ist eine berechtigte Frage und sie war mir im gesamten parlamen-tarischen Prozess ausdrücklich wichtig. Die Reform enthält deshalb eine neue Transparenzpflicht: Kita-Träger sind künftig verpflichtet, Eltern über die staatlichen Leistungen und den Umgang damit zu informieren. Im Gesetz ist ausdrücklich festgehalten, dass die Mittel aus dem bisherigen Elternbeitragszuschuss, rund 471 Millionen Euro, in voller Höhe in den Qualitätsbonus fließen. Darüber hinaus wurden durch parlamentarische Änderungsanträge die Rechte der Elternvertretung gestärkt und eine umfassende Evaluation aller zentralen Förderinstrumente zum 1. November 2030 gesetzlich verankert.
Es ist zudem mein ausdrückliches Ziel, Träger in meinem Stimmkreis direkt anzusprechen und nachvollziehbare, transparente Finanzierungsberechnungen auf Basis der BayKiBiG-Änderungen für die Jahre 2027, 2028 und 2029 einzuholen. So lässt sich konkret nachvollziehen, ob die erhöhten staatlichen Mittel tatsächlich dort ankommen, wo sie hinsollen: bei den Einrichtungen und bei den Familien. Transparenz bei der Mittelverwendung ist keine Kür, sie ist eine Pflicht.

Gibt es eine gesetzliche Garantie, dass die Elternbeiträge durch die Reform nicht steigen? Falls nicht, warum verzichtet der Freistaat darauf?

Eine gesetzliche Deckelung von Elternbeiträgen gibt es im BayKiBiG nicht, das war vor der Reform so und ist es nach der Reform ebenso. Die Entscheidung über Beitragsanpassungen liegt bei den Trägern, die eigenständige Verantwortung für ihre Einrichtungen tragen. Das gilt für kirchliche Träger ebenso wie für kommunale oder freie.
Richtig ist: Aufgrund erheblich gestiegener Personal- und Betriebskosten müssen Beiträge vielerorts ohnehin überprüft und gegebenenfalls neu berechnet werden. Das ist eine Entwicklung, die unabhängig von der Reform stattfindet. Durch die Reform stehen jedoch deutlich höhere staatliche Fördermittel bereit, die notwendige Anpassungen spürbar abmildern können. Ohne die zusätzlichen Mittel des Freistaats müssten mögliche Beitragserhöhungen noch deutlich höher ausfallen.
Ich betone: Die BayKiBiG-Reform ist kein Grund für Beitragserhöhungen und darf auch keiner sein. Wer als Träger Beiträge anhebt und dies mit der Reform begründet, argumentiert schlicht falsch: Das Gesetz entzieht den Einrichtungen keine Mittel, sondern stellt ihnen deutlich mehr Geld zur Verfügung. Solche Begründungen weise ich ausdrücklich zurück. Beitragserhöhungen müssen, wenn sie denn notwendig sind, ehrlich mit tatsächlich gestiegenen Kosten vor Ort belegt werden, nicht mit einem pauschalen Verweis auf ein Gesetz, das das System insgesamt besserstellt.

Wie will die Politik verhindern, dass Kinderbetreuung für Familien mit geringem und mittlerem Einkommen zunehmend zur finanziellen Belastung wird?

Familien mit geringerem Einkommen haben weiterhin die Möglichkeit, eine Beitragsübernahme durch das Jugendamt zu beantragen. Diese Absicherung bleibt durch die Reform ausdrücklich erhalten.
Darüber hinaus profitieren gerade Familien mit mehreren Kindern davon, dass der Qualitätsbonus künftig auch Krippen- und Hortkinder einschließt, also eine deutlich breitere Wirkung entfaltet als der frühere Elternbeitragszuschuss, der ausschließlich Kindergartenkinder erfasste. Die neue Teamkräftepauschale – 2027 rund 284 Millionen Euro, ab 2028 rund 400 Millionen Euro jährlich – stärkt zusätzlich die Personalausstattung in den Einrichtungen. Bessere Betreuungsqualität und finanzielle Entlastung der Familien schließen sich nicht aus. Das ist das erklärte Ziel dieser Reform.

Wie bewerten Sie die Sorgen der Eltern und die Forderung der Petition, die bisherige Entlastung verbindlich abzusichern? Sehen Sie hier politischen Nachbesserungsbedarf?

Ich nehme diese Sorgen sehr ernst. Über 43.000 Unterschriften zeigen, dass Familien verunsichert sind und das erfordert eine klare, sachlich korrekte Information, keine Beschwichtigung.
Die Reform wurde am 22. Juli 2026 vom Bayerischen Landtag beschlos-sen. Sie war nach mehr als 20 Jahren notwendig, weil Personal-, Sach- und Betriebskosten erheblich gestiegen waren und die bisherige Förderstruktur immer unübersichtlicher und bürokratischer geworden war. Die Reform überführt die bisherigen Mittel vollständig in ein neu strukturiertes, gesetzlich gesichertes System und kürzt dabei nichts weg, sondern stockt sogar substanziell auf: rund 3 Milliarden Euro zu-sätzlich, rund 10.000 bürokratische Antragsverfahren weniger.
An mehreren Stellen wurden im Gesetzgebungsverfahren geäußerte Bedenken aufgegriffen und die Reform parlamentarisch nachgebessert. An ihrer Grundrichtung halten wir fest, weil sie das Kita-System insgesamt finanziell stärkt, verlässlicher macht und bürokratische För-derstrukturen vereinfacht. Die gesetzlich verankerte Evaluation zum November 2030 wird zeigen, ob die Instrumente die gewünschte Wirkung entfalten. Sollte das nicht der Fall sein, ist eine politische Reaktion selbstverständlich.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich die weitere Entwicklung intensiv verfolgen werde.

 

Tim Pargent (die Grünen)

Müssen Eltern in Bayern damit rechnen, ab 2027 bis zu 100 Euro mehr pro Monat und Kind für die Betreuung zu bezahlen?

Ich befürchte es. Die strukturelle Unterfinanzierung unseres Kita-Systems bleibt auch mit der Reform erhalten. „Die Bayerische Staatsregierung in Form von CSU und Freien Wählern belastet Familien damit weiterhin massiv“, sagt Tim Pargent, Sprecher für Finanzen bei den Grünen im Landtag. „Und auch die Träger und Kommunen leiden schon lange unter erheblichen Defiziten.“ Zwar fange die jetzige Umschichtung der Familienleistungen des Freistaats einen Teil der massiven Defizite auf, aber unterm Strich werde Kommunen mit schwieriger Haushaltslage trotzdem nichts anderes übrigbleiben, als ihren Mitfinanzierungsanteil zu reduzieren. Fazit: Die meisten Kommunen werden es wahrscheinlich nicht vermeiden können, Elternbeiträge zu erhöhen – weil sie von der Landesregierung nicht ausreichend finanzielle Unterstützung erhalten.

Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die bisherigen 100 Euro tatsächlich den Familien zugutekommen und nicht ausschließlich zur Deckung steigender Betriebskosten der Einrichtungen dienen?

„Gar nicht. Im Gegenteil war es ja die CSU-geführte Staatsregierung, die die Weitergabe der 100 Euro an die Familien aus dem Gesetz gestrichen hat. Gelder werden nur zu Lasten von Eltern, Trägern und Kommunen umverteilt“, sagt Tim Pargent. Die Grünen im Bayerischen Landtag haben eine verbindliche Fachkraft-Kind-Relation gefordert, damit die Beiträge der Eltern auch in mehr Qualität für ihre Kinder ankommen. Das wurde allerdings von CSU und FW abgelehnt.

Gibt es eine gesetzliche Garantie, dass die Elternbeiträge durch die Reform nicht steigen? Falls nicht, warum verzichtet der Freistaat darauf?

Nein. „CSU und Freie Wähler waren nicht bereit, sich auch nur einen Millimeter zu bewegen. Wir Grüne hingegen haben eine landesweite Deckelung der Elternbeiträge beantragt, die eine Garantie hätte schaffen können“, sagt Tim Pargent. „Die Reform von CSU und Freien Wählern ist aus Sicht von uns Grünen misslungen! Sie gibt den Familien keine Sicherheit, und den schwarzen Peter für ihren familienfeindlichen Sparkurs schieben CSU und FW elegant Kommunen und Trägern zu.“


Wie will die Politik verhindern, dass Kinderbetreuung für Familien mit geringem und mittlerem Einkommen zunehmend zur finanziellen Belastung wird?

Der Begriff „Die Politik“ ist hier nicht ganz treffend – die unterschiedlichen Parteien beziehungsweise Fraktionen haben sehr unterschiedliche Meinungen dazu. „Wir Grüne haben eine soziale Staffelung der Elternbeiträge beantragt, damit Familien entlastet werden, wenn sie dies brauchen. CSU und Freie Wähler hingegen haben genau das blockiert – und sorgen damit für finanzielle Mehrbelastung für die betroffenen Familien.“, sagt Tim Pargent. CSU und Freie Wähler machen aus Sicht der Grünen unsoziale und planlose Familienpolitik: Die Staatsregierung hat jahrelang das Familiengeld ohne soziale Staffelung zum Fenster rausgeworfen. Jetzt geht das Geld aus, und CSU und FW lassen alle Familien dafür büßen.

Wie bewerten Sie die Sorgen der Eltern und die Forderung der Petition, die bisherige Entlastung verbindlich abzusichern? Sehen Sie hier politischen Nachbesserungsbedarf?

„Die Sorgen der Eltern sind absolut berechtigt. In Zeiten auch überall sonst steigender Kosten können CSU und Freie Wähler nicht einfach so tun, als wäre Kinderbetreuung ein Luxusgut, das sich eben nur manche leisten können“, kritisiert Tim Pargent. Ohne bezahlbare Kinderbetreuung müsse in der Konsequenz ein Elternteil (sofern es zwei gibt) die Arbeit reduzieren oder ganz zu Hause bleiben – das wäre auch volkswirtschaftlich fatal und benachteiligt strukturell hauptsächlich die Mütter. „Wir Grüne werden die Entwicklungen bis zum Inkrafttreten der Reform und danach weiter genau beobachten, kritisch kommentieren und versuchen, die Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern zu Nachbesserungen zu bewegen“, sagt Tim Pargent. „Dabei setzen wir auf starke Stimmen aus den Träger- und Elternverbänden sowie den Kommunen. Von daher ist der Druck aus der Elternschaft genau richtig.“

Stefan Frühbeißer (Freie Wähler)

Müssen Eltern in Bayern damit rechnen, ab 2027 bis zu 100 Euro mehr pro Monat und Kind für die Betreuung zu bezahlen? 

Die Kindergartenträger kalkulieren ihre Beiträge entsprechend ihres Aufwandes. Nun hat die Bayerische Staatsregierung entschieden, den bisherigen Zuschuss an die Familien direkt an die Träger zu geben, mit dem Ziel, die Gelder direkt in die staatliche Betriebskostenförderung fließen zu lassen. Damit sollte die Refinanzierung der Betriebskosten vereinfacht werden. Aktuelle Neukalkulationen der Träger führen aber teilweise dazu, dass erhebliche Steigerungen des Aufwands umgelegt werden müssen und dabei möglicherweise diesen erhöhten Zuschuss an die Träger aufzehren. Deshalb kann nicht ausgeschlossen werden, dass Mehrbelastungen letztendlich entstehen, die durch weitere Kostensteigerungen bei den Trägern entstanden sind.


Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die bisherigen 100 Euro tatsächlich den Familien zugutekommen und nicht ausschließlich zur Deckung steigender Betriebskosten der Einrichtungen dienen?

Da die Mittel zur Deckung der steigenden Betriebskosten der Einrichtungen eingesetzt werden, kommen sie ja genau den Familien zugute, weil dadurch ein wesentlicher Teil der Kostenfaktoren reduziert werden kann. Die Betriebskosten sind ja der wesentliche Faktor der Elternbeiträge.
Wenn die Betriebskosten bei den Trägern tatsächlich so deutlich steigen, sollte das auch durch die Träger transparent nachgewiesen werden. Der Aufwand kann von Träger zu Träger sehr unterschiedlich sein. Deshalb wird von den Trägern eine Transparenz zu wesentlichen Kostenfaktoren gefordert. In Bayreuth beispielsweise sind die Beiträge unterschiedlicher Träger einheitlich vereinbart. Das ist unter dem Gesichtspunkt einer kostendeckenden Kalkulation jedes einzelnen Trägers zumindest interessant.

Gibt es eine gesetzliche Garantie, dass die Elternbeiträge durch die Reform nicht steigen? Falls nicht, warum verzichtet der Freistaat darauf?

Kindergärten sind kommunale Pflichtaufgabe, also der Städte und Gemeinden, zu der der Freistaat Bayern erhebliche Förderungen leistet.
Die Träger müssen in Abstimmung mit den Kommunen kostendeckend kalkulieren. Personalaufwand, Betriebskosten und auch Bau- und Unterhaltskosten steigen – das ist bekannt.
Deshalb kann andererseits nicht seitens des Freistaates garantiert werden, dass die Beiträge nicht weiter steigen.
Um das abzumildern hat der Freistaat im Jahr 2026 zusätzlich rd. 280 Mio. Euro in das System gegeben; bis 2029 wird dann weiter stufenweise ein deutliches Plus von 25 % in den Kindergartenbereich fließen. Um Entlastungen für die Eltern zu erreichen, müssen aber auch Kosteneinsparungen bei Bau und Betrieb erfolgen.

Wie will die Politik verhindern, dass Kinderbetreuung für Familien mit geringem und mittlerem Einkommen zunehmend zur finanziellen Belastung wird?

Familien mit geringem Einkommen können wie bisher eine Übernahme der Kita-Beiträge nach § 90 SGB VIII erhalten. Dazu steigen die Förderungen des Freistaates erheblich (s.o.).
Auch gibt es bereits verschiedene Handlungsempfehlungen für günstigeres Bauen von Kitas.
Die Änderung des Betreuungsschlüssels könnte hier auch für Entspannung sorgen.


Wie bewerten Sie die Sorgen der Eltern und die Forderung der Petition, die bisherige Entlastung verbindlich abzusichern? Sehen Sie hier politischen Nachbesserungsbedarf?

Die Sorge der Eltern ist selbstverständlich berechtigt! Nicht nur das: in Verschiedenen Gremien des Staates und der Kommunen wird diese sehr ernst genommen. Das Problem ist aber die gewaltige Kostenexplosion in allen Bereichen. Auch beim Staat ist die Haushaltslage deshalb angespannt. Es müssen die Mittel daher gezielter und effektiver als bisher eingesetzt werden. Weniger Gießkannenprinzip, mehr Mittel dorthin, wo sie tatsächlich notwendig sind!
Nachgebessert wurde seitens des Staates bereits durch eine Steigerung der Zuschüsse um 25 % bis 2029.

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