Zwei Frauen stehen im Verdacht von ihrer Arbeit in Hallstadt im Landkreis Bamberg Waren gestohlen und im Internet verkauft zu haben. Wie die Polizei jetzt mitteilt, wurden Gegenstände im Wert eines fünfstelligen Eurobetrags sichergestellt. Im März fielen bei einer Untersuchung in dem Biofachmarkt Unstimmigkeiten auf. Schnell standen zwei Mitarbeiterinnen im Alter von 24 und 25 Jahren im Verdacht. Die beiden hatten zahlreiche Kosmetikprodukte online angeboten. In ihren Wohnungen fanden die Beamte gestern Nachmittag zahlreiche original verpackte Kosmetikartikel und Lebensmittel.
Hier die Pressemitteilung der Polizei:
Diebstahl im großen Stil – Polizei stellt Diebesgut im fünfstelligen Eurobereich sicher
HALLSTADT, LKR. BAMBERG. Im Rahmen umfangreicher Ermittlungen stellten Beamte der Polizei Bamberg-Land eine größere Menge an mutmaßlich entwendeter Ware im Gesamtwert eines fünfstelligen Eurobetrags sicher. Zwei Tatverdächtige stehen im Verdacht, über einen längeren Zeitraum hinweg Waren aus ihrem Beschäftigungsverhältnis entwendet und zum Teil gewinnbringend über das Internet veräußert zu haben. Im Zuge einer turnusmäßigen Überprüfung im März 2025 fielen in einem Biofachmarkt in Hallstadt erhebliche Unstimmigkeiten im Wareneingang auf. Die daraufhin aufgenommenen Ermittlungen der Polizei richteten sich rasch gegen zwei weibliche Beschäftigte des Marktes im Alter von 24 und 25 Jahren. Die weiteren Nachforschungen ergaben, dass die beiden Frauen eine Vielzahl an Kosmetikprodukten über ein Online-Verkaufsportal angeboten hatten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg erließ das zuständige Amtsgericht Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnräume der beiden Beschuldigten. Diese wurden am Dienstagnachmittag von Einsatzkräften der Ermittlungsgruppe mit Unterstützung der Zentralen Ergänzungsdienste Bamberg vollzogen. Dabei konnten zahlreiche originalverpackte Kosmetikartikel und Lebensmittel beschlagnahmt werden. Die polizeilichen Ermittlungen dauern weiterhin an. Insbesondere die Auswertung der sichergestellten digitalen Beweismittel soll weiteren Aufschluss über den Verbleib und die Vertriebswege der gestohlenen Waren geben.