Die Kammer begrüßt, dass künftig Landkreise und kreisfreie Städte statt des Landesverwaltungsamts über verkaufsoffene Sonntage entscheiden sollen – das Verfahren werde damit einfacher. An der Grenze von maximal vier Sonntagen pro Jahr und der Bindung an Anlässe ändert sich jedoch nichts. Das kritisiert die IHK und drängt auf eine weitergehende Reform des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes: Mehr Spielraum für Händler und Kommunen, um Innenstädte zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern und im Wettbewerb mit dem Onlinehandel zu bestehen. Die Landespolitik solle die Entbürokratisierung als Auftakt für eine umfassende Neuregelung nutzen.