Die Tage der grauen oder rosa Pappe sind gezählt – Wer noch einen alten Papierführerschein hat und im Jahr 1971 oder später geboren ist, hätte den bis gestern (19.1.) in einen Kartenführerschein umtauschen müssen. Große Frage, was tun ,wenn man den Termin verpasst hat? Dann muss man keine Panik bekommen, sagt der ADAC:
Wer nach dem Stichtag noch mit dem alten Führerschein unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Das ist allerdings noch keine Straftat wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Probleme kann es geben, wenn man ein Fahrzeug mieten will. Das kann der Vermieter verweigern, wenn der Führerschein abgelaufen ist. Auch im Ausland kann es zu Problemen kommen.
Deshalb sollte man sich auch nach der abgelaufenen Frist schnellstmöglich um den Führerscheinumtausch kümmern.