Der Wolf wird künftig ins Jagdrecht aufgenommen: Der Bundesrat hat jetzt einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt. Damit kann auch Bayern Wolfsbestände künftig gezielter regulieren – vorausgesetzt, der Bestand gilt als stabil. Auch der Abschuss von Problemwölfen wird einfacher: zum Beispiel, wenn sie trotz Schutzmaßnahmen Nutztiere reißen. Hintergrund ist die steigende Zahl von Wolfsangriffen: Allein im vergangenen Jahr wurden in Deutschland rund 4.300 Nutztiere gerissen. Bei uns in der Region lebt zum Beispiel das sogenannte Veldensteiner Rudel, und auch einzelne Wölfe sind in unserer Region unterwegs.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor:
Regionales Bestandsmanagement: Mit der Aufnahme des Wolfes in das BJagdG wird den Ländern die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements eröffnet. Das bedeutet: Wenn ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt, kann auf Grundlage von Bestandsmanagementplänen die Anzahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden. In diesem Rahmen ist eine Jagdzeit von 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
Abschuss von Wölfen: Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist ein leichterer, unbürokratischer Abschuss dieser Wölfe unabhängig davon möglich, ob ein günstiger oder ein ungünstiger Erhaltungszustand vorliegt.
Ausweisung von nicht schützbaren Weidegebieten: In einigen Regionen Deutschlands ist präventiver Herdenschutz, zum Beispiel das Aufstellen von Zäunen, aufgrund der geografischen Gegebenheiten, wie Hangneigung, Bodenbeschaffenheit oder Lage an Gewässern, nicht möglich. Das ist beispielsweise in den Alpen (Almwiesen) oder an den Küsten (Deiche) der Fall. Die Bundesländer bekommen nun die Möglichkeit, solche Weidegebiete auszuweisen, um hier den Schutz von Weidetieren durch Erlegung von Wölfen sicherzustellen.
Finanzierung Herdenschutz: Der Bund unterstützt die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK). Wir überprüfen diese Regelungen mit dem Ziel, Verbesserungen beim präventiven Herdenschutz zu erzielen.
Bericht an den Bundestag: Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben.
Kein Handel mit Wolfstrophäen: Die Regeln der EU-Artenschutzverordnung gelten auch weiterhin für den Wolf: Damit sind Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen auch künftig verboten.
fh