Nachdem es am Wochenende innerhalb kürzester Zeit ordentlich geschneit hat, taut der Schnee in der Euroherz-Region jetzt allmählich weg. Das kann teilweise auch gefährlich sein, wenn die Schneemassen zum Beispiel plötzlich von Hausdächern runterkommen.
Grundsätzlich ist der Eigentümer für die Absicherung seiner Immobilie verantwortlich und er kann auch haften, falls durch eine Dachlawine etwas kaputtgeht. Das gilt auch für Dachlawinen an Mehrfamilienhäusern. Bei Reihenhäusern kann der Vermieter die Sicherungspflicht auch auf den Mieter übertragen, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Das sagt der Hofer Rechtsanwalt Hergen von Varel. Absichern könnt ihr euch schon bevor eine Dachlawine runterkommt: Droht der Schnee auf privatem Grund zu landen, könnt ihr zum Beispiel Warnschilder aufstellen. Bei einer Gefährdung von öffentlichen Straßen könnt ihr dazu verpflichtet werden, Schneefangsysteme anzubringen.