Im Streit zwischen der Bamberger CSU und der abgespaltenen Gruppierung CSB hat das CSU-Bezirksschiedsgericht die Suspendierung von Stadtrat Stefan Kuhn für ungültig erklärt. Kuhn sieht sich damit wieder als Vorsitzender des Ortsverbands Innenstadt und spricht von einer Niederlage für Beschlüsse „nach Gutsherrenart“. CSU-Kreisvorsitzender Gerhard Seitz betont dagegen, das Gericht habe lediglich eine formale Frage entschieden. An den politischen Vorwürfen gegen Kuhn halte die CSU fest und wolle diese rechtlich korrekt weiterverfolgen.
Hier der aktuelle Sachstand zum Thema:
Das CSU-Bezirksschiedsgericht Oberfranken hat die vom Bamberger CSU-Kreisvorstand beschlossene Suspendierung des Stadtrats Stefan Kuhn für nichtig erklärt. Nach Angaben Kuhns sei die Entscheidung des Schiedsgerichts nicht anfechtbar.
Kuhn erklärte, er sei damit wieder als Vorsitzender des CSU-Ortsverbands Innenstadt sowie als Delegierter für Parteitage im Amt. Beide Funktionen übe er seit mehr als zehn Jahren aus.
Hintergrund des Verfahrens war ein Beschluss des Kreisvorstands, der nach Angaben Kuhns auf Initiative des CSU-Kreisvorsitzenden Prof. Dr. Gerhard Seitz zustande gekommen war. Das Bezirksschiedsgericht habe die Maßnahme aufgehoben. Zur Begründung führte Kuhn an, das Gericht habe deutlich gemacht, dass Kreisvorstandsmitglieder nicht einfach von Sitzungen ausgeschlossen werden könnten.
„Es ist mir eine Genugtuung, dass in meiner Partei Beschlüsse nach Gutsherrenart keinen Bestand haben“, sagte Kuhn nach der Entscheidung. Zugleich kündigte er an, zeitnah zu einer Sitzung des Ortsvorstands einzuladen. „Es gibt viel zu tun“, so der Stadtrat.
Gerhard Seitz konterte währenddessen auf seiner Facebook Seite:
„Lieber Stefan, liebe CSB,
das Bezirksschiedsgericht hat eine formale Frage entschieden. Diese Entscheidung respektieren wir selbstverständlich. Formfehler dürfen nicht passieren, und wenn sie passieren, werden sie korrigiert.
Am eigentlichen politischen Kern ändert das aber nichts.
Wer sich über die Liste der CSU in den Stadtrat wählen lässt, trägt Verantwortung gegenüber den Wählerinnen und Wählern, gegenüber der Partei und gegenüber dem gemeinsamen politischen Auftrag. Ein Mandat ist kein persönliches Eigentum und kein Sprungbrett für ein eigenes politisches Geschäftsmodell.
Die CSU Bamberg wird deshalb weiterhin sehr klar die Frage stellen, ob dieses Verhalten mit den Grundsätzen unserer Partei vereinbar ist. Dazu gehören auch die offenen politischen Fragen rund um die Distanzierung von der eigenen CSU-Spitzenkandidatin, mögliche Absprachen im Umfeld der Stadtratswahl mit der AfD, die Weitergabe interner Informationen und der Umgang mit Fraktionsmitteln im Wahlkampf.
Wir werden das sauber, rechtlich korrekt und mit der nötigen Ernsthaftigkeit weiterverfolgen.
Formfehler kann man beheben. Einen politischen und moralischen Vertrauensbruch kann man nicht einfach durch einen Beschluss des Schiedsgerichts aus der Welt schaffen.
Die vielen Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zeigen uns: Die Menschen erwarten von der CSU Haltung, Klarheit und Anstand. Genau daran werden wir festhalten.“