Der viel beachtete Corona-Prozess einer Frau aus Hof gegen den britisch-schwedischen Pharmakonzern Astrazeneca vor dem Oberlandesgericht in Bamberg geht im Oktober weiter. Dann will das Gericht mündlich verhandeln, der Anwalt der Frau will einen Gutachter hören.
Die heute 35-jährige Klägerin aus Hof hatte nach der Impfung mit dem Vakzin von Astrazeneca eine Darmvenenthrombose erlitten und fiel ins Koma. Dass die Frau wegen der Impfung schwer erkrankt ist und noch heute leidet, ist unbestritten. Die Frage ist, ob der Impfstoffhersteller im Beipackzettel ausreichend über mögliche Nebenwirkungen informiert hat. Der Gutachter sagt, die Nebenwirkung war seinerzeit noch nicht bekannt, also konnte der Hersteller gar nicht informieren. Der Anwalt der Frau aus Hof sieht Fehler im Gutachten und will darüber genauer reden.
Für die 35-jährige Frau geht’s um viel Geld. Sie klagte gegen Impfstoffhersteller Astrazeneca auf 250.000 Euro Schmerzensgeld, 17.000 Euro Verdienstausfall und 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen.