Drei Kreuze für eine große Verkehrsfrage in Neunkirchen am Brand im Kreis Forchheim: Am kommenden Sonntag stimmen rund 6.600 Wahlberechtigte bei einem verbundenen Bürgerentscheid über zwei gegensätzliche Begehren ab. Der Marktgemeinderat will, dass die Staatsstraße aus dem Ortskern verlegt wird. Auch Christian Reh von „Gemeinsam für Neunkirchen e.V.“ sieht in der Westumgehung große Chancen für den Ort:
„Für Neunkirchen wäre es ein großer Mehrgewinn, eine große Weiterentwicklung, wenn wir die Staatsstraße aus dem Ort heraus verlegen könnten und dann entsprechend der Markt auch für bessere Gehwege den vorhandenen Raum nutzen könnte, für bessere Aufenthaltsqualität, Aufwertung der Gastronomieflächen im Ort. Das wäre für alle Menschen in Neunkirchen ein großer Mehrgewinn, wenn der Markt endlich die Handlungsspielräume dafür erhalten könnte.“
Dem steht ein Bürgerbegehren gegenüber, das die geplante Westumgehung verhindern will – unter anderem zum Schutz des Ebersbachtals. Kritiker warnen vor massiven Eingriffen in Umwelt und Klima. Auch Bettina Wittmann von den Grünen ist gegen die Verlegung:
„Weil die Westumgehung einen großen Eingriff in die Natur beinhaltet. Es werden 60.000 Quadratmeter klimarelevanter Boden überbaut. Das heißt, dass die Kühlfunktion der Natur, die Feuchtigkeit, die da aufsteigt und verdunstet, ganz lokal für Neunkirchen verloren geht.“
Auf dem Wahlzettel am Sonntag gibt es für die Bürger in Neunkirchen drei Felder anzukreuzen: Ratsbegehren, Bürgerbegehren und die Stichfrage, falls beide Fragen mehrheitlich mit Ja entscheiden werden.
Hier der Plan des Staatlichen Bauamts Bamberg:
Der Markt Neunkirchen am Brand schreibt dazu:
„Nachdem die Fragestellungen doch sehr komplex sind, möchten wir den Entscheid ergänzend zur offiziellen Bekanntmachung kurz erläutern.
Generell haben Sie beim Entscheid zwei Fragen mit Ja oder Nein zu beantworten. Die dritte Abstimmung ist eine Stichfrage nur für den Fall, dass beide Fragen mehrheitlich mit Ja entscheiden werden.
Abgestimmt wird über ein Ratsbegehren und ein Bürgerbegehren mit der Kernfrage, ob eine „Westumgehung“ gebaut werden soll oder nicht.
Da der Markt Neunkirchen für die Staatstraße aber nicht Bauherr ist, können wir auch nicht alleine über den Bau entscheiden. Daher ist die Fragestellung nicht einfach, ob man „eine Westumgehung will“. Wir entscheiden, wie sich die Gemeinde künftig gegenüber dem Straßenbaulastträger der Staatsstraße verhält. Dabei ist das Ergebnis des Bürgerentscheids vom 11. Januar 2026 für die Gemeinde verbindlich. Deshalb sind die Fragen komplexer formuliert.
Vereinfacht ausgedrückt ist das Interesse der Initiatoren des Bürgerbegehrens den Bau einer Straße westlich von Neunkirchen a. Brand zu verhindern. Da der Gemeinderat die Straße aber mehrheitlich befürwortet, stellt das Ratsbegehren die Frage, ob die Straße weiterhin gefordert werden soll.
Auf den Punkt gebracht, haben wir also die Wahl, ob wir die Straße weiterhin fordern (Ziel des Ratsbegehrens) oder ob wir sie verhindern wollen (Ziel des Bürgerbegehrens).
Das als Straßenbaulastträger für einen eventuellen Bau zuständige Staatliche Bauamt Bamberg, hat im Juli die aktuellen Planungen veröffentlicht. Obwohl das nicht zwingend ist, hat uns das Staatliche Bauamt Bamberg zugesagt, dass die Straße nicht gegen den Willen der Gemeinde gebaut werden wird. Insofern gehen wir davon aus, dass der Bürgerentscheid tatsächlich maßgeblich ist, ob das Planfeststellungsverfahren neu gestartet wird oder die Straße im bisherigen Verlauf verbleibt.“