Stichwahlen im RadioEINS-Land – In einigen Städten und Gemeinden müssen die Wahlberechtigten in knapp zwei Wochen noch einmal ran, zum Beispiel in Kronach, Neustadt b. Coburg, Ebersdorf bei Coburg, Burgkunstadt und Michelau. Für die Stichwahl gilt genau wie für die Hauptwahl: Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Freitag vor der Wahl um 15 Uhr beantragt werden – in diesem Fall bis zum 20. März. Ausgefüllt müssen sie dann am Wahlsonntag bis 18 Uhr im zuständigen Wahlamt sein.