Immer mehr Wähler und Wählerinnen müssten jetzt ihre Briefwahlunterlagen im Briefkasten haben.
Was und wie wählen die Bayreuther?
Alle Bayreuther bekommen zwei Zettel zur Wahl. Einer für die OB-Wahl (gelb) – darauf ist nur ein Kreuzchen zumachen. Der andere ist für die Stadtratswahl (hellgrün). Dafür hat man insgesamt 44 Stimmen. Es ist allerdings auch möglich, weniger als 44 Stimmen zu vergeben.
Man kann entweder eine komplette Partei oder Wählergruppe wählen, wenn man mit dem Listenvorschlag zufrieden ist. Oder die 44 Stimmen an einzelne Kandidaten – auch von verschiedenen Listen – vergeben.
Einzelnen Bewerbern darf man eine, zwei oder drei Stimmen geben.
Wer nicht alle seine Stimmen auf einzelne Kandidaten verteilen will, kann zusätzlich eine (!) Liste ankreuzen. Wenn ein Wähler zum Beispiel noch acht Stimmen „übrig“ hat, bekommen die ersten acht auf der Liste aufgeführten Kandidaten je eine Stimme.
Was und wie wählen die Menschen im Landkreis?
Da wird viermal gewählt. Einmal der Landrat – das ist nur ein Kreuz. Dann der jeweilige Bürgermeister – auch nur ein Kreuz. Außerdem wird der Kreistag gewählt – das läuft ähnlich wie bei der Stadtratswahl – nur dass man 60 Stimmen vergeben darf. Und der vierte Wahlzettel ist für die Gemeinderatswahl.
Ungültige Stimmzettel
Mehrere komplette Listen ankreuzen? Das geht nicht und macht den Stimmzettel ungültig.
Mehr Stimmen vergeben als vorgeschrieben sind (für den Stadtrat mehr als 44 und für den Kreistag mehr als 60).
Kandidatinnen und Kandidaten, die dreimal auf dem Stimmzettel aufgeführt sind, dürfen trotzdem nicht mehr als drei Stimmen bekommen.
Die Wahlzettel nicht unterschreiben, darauf Notizen machen oder einfach andere Namen dazuschreiben (Namensvorschläge gibt es explizit nur bei der Bürgermeisterwahl der Gemeinden).
Probestimmzettel
Sowohl für die Stadt als auch für den Landkreis kann man so einen Stimmzettel auch mal probeweise ausfüllen. Hier geht’s zum Probestimmzettel für den Stadtrat. Hier geht’s zum Probestimmzettel für den Kreistag.