Weil sie ein Kita-Kind geschlagen hat, ist eine Erzieherin aus dem Landkreis Kronach zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Ausschlaggebend für das Urteil war auch ein Gutachten zu den Verletzungen des damals 17 Monate alten Jungen. Durch sog. Pressschläge auf beiden Seiten des Kopfes trug das Kind Hämatome davon, aber keine Gehirnerschütterung. Eine solche hätte deutlich gefährlicher für das Kind sein und für die Angeklagte ein Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung bedeuten können. Das Urteil fiel nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Die Kinderpflegerin hatte die Vorwürfe schon vor der Gerichtsverhandlung eingeräumt. Sie hatte das schreiende Kind offenbar aus Überforderung während der Mittagsruhe geschlagen.