Betrunkene Autofahrerin nach Unfallflucht und kurzer Polizeiverfolgung aus dem Verkehr gezogen

11. März 2026 , 08:09 Uhr

Am Dienstagnachmittag war ein 57-Jähriger mit einem Skoda auf der A73 in Richtung Suhl unterwegs. Zwischen Bamberg-Süd und Bamberg-Ost befand er sich zum Überholen mehrerer Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen. Nach Abschluss des letzten Überholvorgangs war er gerade dabei, wieder zurück auf den rechten Fahrstreifen zu wechseln. Genau in diesem Moment fuhr ihm jedoch ein Audi, welcher auf dem linken Fahrstreifen von hinten herangekommen war, heftig ins Heck.  Durch die Wucht des Aufpralls geriet der Skoda ins Schleudern, krachte gegen die Außenschutzplanke und kam entgegen der Fahrtrichtung auf dem Seitenstreifen zum Stillstand. Der Audi krachte nach dem Zusammenstoß mit dem Skoda noch gegen die Mittelschutzplanke und kam auf dem linken Fahrstreifen zum Stehen. Nach nur wenigen Sekunden beschleunigte der Audi jedoch wieder und fuhr trotz erheblicher Schäden einfach davon. Zeugen konnten der Polizei mitteilen, dass der Audi nach dem Unfall am Autobahnkreuz Bamberg auf die A70 in Richtung Schweinfurt gewechselt hatte. Dort konnte ihn eine Streife der Verkehrspolizei an der Ausfahrt Bamberg-Hafen feststellen. Als die 30-jährige Fahrerin des Audi das Polizeifahrzeug erkannte, beschleunigte sie wieder und flüchtete über eine Grünfläche, obwohl sie mittlerweile vorne links nur auf der Felge fuhr. Sie konnte allerdings nach nur kurzer Verfolgungsfahrt auf Höhe der Jet-Tankstelle eingekeilt und festgenommen werden. Bei der Identitätsfeststellung wurde schnell klar, warum die Frau einen Unfall verursacht und danach geflohen war. Sie machte einen erheblich alkoholisierten Eindruck. Ein freiwilliger Alkoholtest zeigte, dass sie wohl mit über zwei Promille Alkohol im Blut unterwegs war. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und ihr Führerschein beschlagnahmt. Gegen sie läuft nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Glücklicherweise wurde bei ihrer „Aktion“ niemand verletzt. Der Gesamtschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen jedoch auf mindestens 28.000 Euro.

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