Betretungsverbot für Muna Gelände in Bamberg

22. Oktober 2024 , 14:13 Uhr

„Betreten verboten“: das Gelände der ehemaligen Heeresmunitionsanstalt, kurz Muna, muss gesperrt werden. Es ist die Konsequenz aus den ersten Ergebnissen eines aktuellen Gutachtens, das die Immobilienanstalt des Bundes im Zuge der Verkaufsverhandlungen an die Stadt erstellt hat. Denn: auf dem Gebiet liegen mehr Kampfmittel  als bisher angenommen. Zum einen aus Zeiten der Wehrmacht, zum anderen aus der US Zeit. Und das berührt nicht nur die Muna selbst, sondern auch die Flächen darüber hinaus, sagt der Bamberger Sicherheitsreferent Christian Hinterstein:

Ausgenommen von dem Betretungsverbot sind öffentliche Wege, explizit ein gut ein Kilometer langer Abschnitt der Geisfelder Straße und der Staatsstraße 2276.

Und was wird aus dem Naherholungsgebiet auf dem ehemaligen MUNA Gelände und dem geplanten Gewerbegebiet? Oberbürgermeister Andreas Starke:

Verantwortlich für die Belastung dürften zwei Explosionen in verschiedenen Munitionshäusern sein, die eine kurz vor Kriegsende 1945, die andere im September 1946. Am Nachmittag berät der Konversions- und Sicherheitssenat über das Thema, in der nächsten Vollsitzung dann auch der Stadtrat.

© Stadt Bamberg

 

Hier die Pressemitteilung der Stadt Bamberg zu dem Thema

 

Das Gelände der ehemaligen Heeresmunitionsanstalt, die „Muna“, muss gesperrt werden. Es ist die logische Konsequenz aus den ersten Ergebnissen eines aktuellen Gutachtens, das eine hohe Kampfmittelbelastung des Gebietes ergeben hat. „An erster Stelle steht für uns die Sicherheit der Menschen. Deshalb müssen wir mit einem Betretungsverbot für die betroffenen Flächen handeln, um kein Risiko einzugehen“, erklärt Oberbürgermeister Andreas Starke. Eine entsprechende Verordnung wird dem Konversions- und Sicherheitssenat am 22. Oktober 2024 vorgelegt. Das Gutachten wurde von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) veranlasst und hat die Stadt jetzt entsprechend informiert.

„Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben und Gesundheit wird im Geltungsbereich nach § 1 dieser Verordnung das Betreten und Befahren mit Fahrzeugen aller Art von Flächen und nichtöffentlichen Wegen verboten, soweit diese nicht freigegeben sind“, heißt es in der neuen Verordnung für das Muna-Gelände und unmittelbar angrenzender Waldflächen. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich ein circa 270 Hektar großes Gebiet. Ausgenommen von dem Verbot sind öffentliche Wege, explizit ein gut ein Kilometer langer Abschnitt der Geisfelder Straße bzw. der Staatsstraße 2276.

Wie viele Kampfmittel sind in dem Gebiet vorhanden? Das wollte die BImA im Rahmen der Verhandlungen über den Erwerb größerer Teilflächen der Muna durch die Stadt Bamberg wissen und beauftragte ein Ingenieurbüro mit der technischen Erkundung. Das endgültige Gutachten soll zwar erst Ende 2024 oder Anfang 2025 vorliegen, doch die vorläufigen Erkenntnisse haben es bereits in sich. Auf nahezu allen untersuchten Testfeldern wurden laut Mitteilung des Ingenieurbüros „bezünderte und unbezünderte Granaten“ sowie Teile gesprengter Granaten innerhalb der ersten 10 Zentimeter unter der Oberfläche gefunden. „Damit wurde schon jetzt ein deutlich höheres Gefährdungspotential festgestellt, als BImA und Stadt Bamberg erwartet hatten. Darauf müssen wir umgehend reagieren und können nicht die finale Auswertung abwarten“, erklärt der Referent für Sicherheit und Ordnung, Christian Hinterstein. Der Erlass einer Betretungsverbotsverordnung wurde auch seitens der BImA schriftlich ausdrücklich empfohlen. Diese muss auf Grund der Ausbreitung der Kampfmittel über das bislang umzäunte Gelände hinausgehen.

Es sind zwei Explosionen, die für die Belastung und die relativ breite Streuung von Kampfmitteln verantwortlich sein dürften. Die erste traf das Munitionshaus MH54 und mehrerer Munitionsstapel kurz vor Kriegsende im April 1945. Dabei wurden Spreng-, Panzer- und Hohlladungsgranaten und deren Komponenten, die von der deutschen Wehrmacht verwendet wurden, großflächig auf dem Gelände verteilt. Die zweite Explosion ereignete sich im September 1946 im Munitionshaus MH72 und verstreute US-Gewehrgranaten über eine größere Fläche.

Praktisch die gesamte Liegenschaft ist damit gemäß Baufachlicher Richtlinie Kampfmittelräumung in die Kategorie 4 einzuordnen. Das heißt: „Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt eine Gefährdung dar, die eine Beseitigung erfordert.“ Dies betrifft auch bewaldete Flächen außerhalb der eigentlichen Muna. Diese flächendeckend zu erkunden und zu räumen, würde eine vorherige Rodung erforderlich machen. „Das erscheint uns als unverhältnismäßig“, erklärt Hinterstein. Das gelte auch für eine Umzäunung dieses Gebietes, die einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft sowie auch großen Aufwand bedeuten würde. „Wir setzen auf die Kraft der Vernunft und werden sowohl an den bestehenden Zäunen als auch an möglichen Eintrittsstellen zum betroffenen Gelände Verbotsschilder aufhängen“, erklärt Oberbürgermeister Andreas Starke. Ähnlich wird dies beispielsweise bei ähnlichen Gefährdungslagen im Tennenloher Forst durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt gehandhabt.

Die Grundeigentümer im Geltungsbereich sind vom Betretungsverbot ausgenommen und müssen mit der Gefährdungslage eigenverantwortlich umgehen. Obwohl die Bebauung in der Gutenbergstraße im Bereich der Streuradien liegt, gilt hier kein Betretungsverbot. Sicherheitsreferent Hinterstein sagt: „Nach den Feststellungen des Gutachters wird davon ausgegangen, dass im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebiets umfangreiche Bautätigkeiten stattgefunden haben, so dass in der Regel keine oberflächennahe Kampfmittelbelastung mehr bestehen dürfte.“

Welche Auswirkungen sich auf den geplanten Erwerb der Muna-Teilflächen durch die Stadt Bamberg ergeben, ist aktuell noch nicht absehbar. „Wir müssen in Ruhe das fertige Gutachten abwarten, das uns spätestens im ersten Quartal 2025 vorliegen sollte. Danach werden wir analysieren, was dies für unsere Kaufabsichten und die geplante Entwicklung eines 20 Hektar großen Gewerbegebietes bedeutet“, sagt Oberbürgermeister Andreas Starke. Klar ist damit, dass sich der zum Jahresende geplante Notartermin auf Grund dieser unerwarteten Entwicklung nach hinten verschiebt.

 

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