Feuerwehrleute dürfen länger im aktiven Dienst bleiben. Der Bayerische Landtag hat einstimmig die Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes beschlossen. Ab 16. Juli gelten optimierte Rahmenbedingungen für den Feuerwehrdienst– und damit auch eine neue Altersgrenze. Bisher durften Feuerwehrmänner und -frauen nur bis 65 aktiv Dienst leisten. Nun ist das zwei Jahre länger möglich. Weitere Änderungen betreffen zum Beispiel eine Entschädigung für Ausbilder auf Standort- und Kreisebene, den Kostenersatz bei Fehlalarmen durch eCall-Notrufe sowie eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für Bildaufzeichnungen durch Drohnen oder Löschroboter. Mehr dazu: