Im Berufungsprozess um einen vermeintlichen Impfschaden vor dem Oberlandesgericht Bamberg hat (27.10.) ein Gutachter ausgesagt. Die Klägerin aus dem Landkreis Hof hatte nach ihrer Corona-Impfung mit dem Impfstoff von Astrazeneca eine Darmvenenthrombose erlitten und im Koma gelegen. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass zum Zeitpunkt der Impfung kein Risiko für Thrombosen bekannt gewesen sei. Es habe zwar vor ihrer Impfung schon einzelne Thrombose-Fälle gegeben. Diese wenigen Fälle seien aber kein Grund gewesen, die Fachinformation zu ändern. Der Anwalt der Klägerin sieht das anders. Er betonte, man hätte die Patienten schützen und die Fachinformation entsprechend ändern müssen.